Geno-Rente
Der oft übersehene Vorteil der Genossenschaft

Wie Mitglieder über viele Jahre gemeinsam Werte schaffen – und warum daraus ein langfristiger Mitgliedervorteil entstehen kann
Diskussionsansatz: Gebundene genossenschaftliche Rückvergütung

Vor diesem Hintergrund könnte über eine dritte Möglichkeit nachgedacht werden:
die gebundene genossenschaftliche Rückvergütung.

Die Grundidee besteht darin, Überschüsse aus Mitgliedergeschäften individuell zuzuordnen, ohne sie sofort auszuzahlen. Stattdessen würden sie auf einem personenbezogenen Förderkonto verbucht und weiterhin im Unternehmen verbleiben.

Die Auszahlung könnte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, beispielsweise:
  • beim Renteneintritt
  • nach langjähriger Mitgliedschaft
  • im Todesfall.

Ein solches Modell würde mehrere Ziele miteinander verbinden:
  • Sichtbarkeit individueller Förderung
  • Erhalt der Eigenkapitalbasis
  • langfristige Mitgliederbindung.

Mögliche Wirkungen für Mitglieder und Genossenschaften

Ein Modell gebundener Rückvergütung könnte verschiedene Effekte entfalten.
Für Mitglieder könnte ein langfristig wachsender Förderanspruch entstehen, der den wirtschaftlichen Nutzen der Mitgliedschaft nachvollziehbar macht.

Für Genossenschaften würde das angesammelte Förderkapital weiterhin als stabile Finanzierungsbasis dienen. Gleichzeitig könnte die Attraktivität der Mitgliedschaft steigen, was wiederum zu einer stärkeren Mitgliederbindung führen könnte.

Ein solcher Ansatz könnte auch dazu beitragen, den genossenschaftlichen Charakter wirtschaftlicher Kooperation deutlicher hervorzuheben.

Einordnung im Kontext der Altersvorsorge

Wird eine gebundene Rückvergütung über längere Zeiträume aufgebaut, kann sich daraus im Lebensverlauf ein nennenswertes Förderguthaben ergeben. Dieses könnte beispielsweise im Alter ausgezahlt werden und damit eine zusätzliche Einkommensquelle darstellen.
Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine klassische Kapitalanlage oder eine staatlich geförderte Altersvorsorge, sondern um eine organisierte Form genossenschaftlicher Selbsthilfe.
Die Vorsorge entstünde nicht aus individuellen Sparleistungen, sondern aus der wirtschaftlichen Teilnahme am genossenschaftlichen Geschäftsverkehr.

Rechtspolitische Perspektiven

Die Einführung einer gebundenen genossenschaftlichen Rückvergütung würde verschiedene rechtliche Fragen aufwerfen, etwa:
  • ihre Einordnung im Steuerrecht
  • ihre Vereinbarkeit mit dem Förderauftrag der Genossenschaft
  • ihre bilanzielle Behandlung.

Das Buch "Der unsichtbare Vorteil" versteht sich deshalb nicht als fertiger Reformvorschlag, sondern als Diskussionsimpuls.
Georg Scheumann
genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
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