Geno-Rente
Der oft übersehene Vorteil der Genossenschaft

Wie Mitglieder über viele Jahre gemeinsam Werte schaffen – und warum daraus ein langfristiger Mitgliedervorteil entstehen kann
Warum das Steuerrecht geändert werden sollte
Ohne steuerliche Klarheit bleibt die Geno-Rente blockiert

Selbst wenn Genossenschaften individuelle Förderkonten einrichten wollten, stellt sich sofort die steuerliche Frage:
Wann entsteht Steuerpflicht?
Bei der bloßen Zuordnung eines Förderbetrages?
Erst bei der Auszahlung?
Oder schon vorher?
Ohne eine klare steuerrechtliche Regelung würde jede ernsthafte Umsetzung der Geno-Rente an Unsicherheiten scheitern. Denn Mitgliederförderung, die langfristig aufgebaut werden soll, darf nicht schon in dem Moment steuerlich belastet werden, in dem sie lediglich auf einem Förderkonto gutgeschrieben wird.
Deshalb braucht es gesetzliche Klarstellungen. Förderbeträge sollten steuerlich erst dann relevant werden, wenn sie tatsächlich ausgezahlt werden. Nur so kann aus der laufenden Mitgliederförderung eine langfristige, zusätzliche Altersvorsorge entstehen.
Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob solche Förderansprüche rechtlich und steuerlich besonders geschützt werden können, damit sie nicht als gewöhnliches Kapitalanlageprodukt behandelt werden. Die Geno-Rente ist keine private Geldanlage, sondern eine Form genossenschaftlicher Förderung.
Politik & Forderungen
Die Politik ist gefordert

Die Geno-Rente ist keine bloße Idee für einzelne Häuser. Sie berührt eine Grundsatzfrage des Genossenschaftswesens: Soll Mitgliederförderung weiterhin abstrakt bleiben – oder soll sie künftig wieder konkret, sichtbar und individualisierbar werden?
Wenn Millionen Menschen Mitglied in Genossenschaften sind, dann ist diese Frage nicht nur ein internes Thema der Institute. Sie ist politisch relevant. Sie betrifft Altersvorsorge, Vermögensbildung, wirtschaftliche Teilhabe und den Sinn einer Rechtsform, die sich ausdrücklich auf die Förderung ihrer Mitglieder beruft.
Deshalb ist die Politik gefordert,
• die individuelle Mitgliederförderung rechtlich klarer zu fassen,
• Förderkonten gesetzlich zu ermöglichen,
• steuerliche Hindernisse zu beseitigen und
• sicherzustellen, dass solche Förderansprüche auch bei Verschmelzungen erhalten bleiben.
Die Geno-Rente ist damit nicht nur eine Reformidee für Genossenschaften. Sie ist ein Prüfstein dafür, ob der Förderauftrag auch in Zukunft mehr sein soll als ein schöner Satz im Gesetz.
Georg Scheumann
genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
Weinbergstr. 38
90613 Großhabersdorf
Tel.: 09105 1319
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